Gesundheitskurse
Kurse
Rückenschule: Wirbelsäulengymnastik
Laufkurse: richtig Laufen lernen
Laufkurse: Vorbereitung auf Firmenläufe
Ganzkörpertraining: indoor und outdoor
Durchführung
Die Kurse werden i.d.R. in Ihrem Unternehmen oder auf dem Firmengelände durchgeführt. Dazu stellen Sie entsprechende Räumlichkeiten/ Flächen (z.B. Konferenzraum/ Halle/ Parkplatz) zur Verfügung.
Die Dauer der Kurse beträgt i.d.R. 45-60 Minuten.
Option 1:
Ihr Unternehmen beauftragt Mirigo auf Honorarbasis mit der regelmäßigen Durchführung von Gesundheistkursen (z.B. 1x/Woche)
Option 2:
Mirigo führt von der Krankenkasse geförderte ZPP-Kurse in Ihrem Unternehmen durch. I.d.R. fördern die Kassen bis zu 2 Kurse je 8 Stunden pro Jahr und erstatten bis zu 100% des Kursbeitrages an den Teilnehmer. Den von den Krankenkassen nicht erstatteten Anteil kann das Unternehmen optional als Anreiz übernehmen.
Dies bedingt, dass die Teilnehmerzahl 8 Personen nicht unterschreitet.
Option 3:
Eine Kombination der Optionen 1+2. Da ZPP-Kurse maximal 16-20 Wochen des Jahres abdecken, können die verbleibenden Wochen durch die Option 1 abgedeckt werden.
Vorgehensweise
Rufen Sie uns gern an oder senden Sie uns ein Mail mit ihrem Anliegen.
Wir werden Ihnen dann ein entsprechendes Angebot machen, welches dann die Basis für die Besprechung der Details bildet.
Mail: [email protected]
Telefon: +49 151 40339111
Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören !
Hinweis:
Die Höhe der Erstattung von ZPP-Kursen hängt von den Regelungen der jeweiligen Krankenkassen ab.
So erstattet z.B. die AOK max. 2 Kurse pro Jahr bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 200,-.
Beispiel:
Kosten für 2 ZPP-Kurse = EUR 260,-*
Erstattung Krankenkasse = EUR 200,-
vom Teilnehmer oder Arbeitgeber zu tragender Betrag = EUR 60,-
* die Teilnehmer bezahlen den Gesamtbetrag je Kurs (ca. €130) im Voraus und erhalten die Erstattung nach regelmäßiger Teilnahme (mindestens 6 von 8 Kurseinheiten).
AOK Niedersachsen Stand Mai 2026
Zuschuss zu zertifizierten Präventionsangeboten
Die AOK Niedersachsen unterstützt Sie auf Basis von § 20 SGB V mit der Förderung von bis zu zwei zertifizierten Präventionskursen pro Jahr. Wir erstatten Ihnen 100 Prozent der Kurskosten bis maximal 200 Euro pro Kalenderjahr. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen haben. Handelt es sich bei dem Angebot um Onlinekurse ohne feste Termine? Dann kann die AOK Niedersachsen die Kosten nur übernehmen, wenn an 100 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen wurde.
Reichen Sie nach Abschluss des Kurses die Teilnahmebescheinigung inklusive Ihrem ausgefüllten Antrag mit einem Nachweis über die Zahlung der Kursgebühr bei uns ein.